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Die tierärztliche Approbation
Die Approbation ist die staatliche Zulassung und berechtigt zur Berufsausübung akademischer Heilberufe in Deutschland. Für Tierärzte bilden die jeweils gültigen Fassungen der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) in Verbindung mit der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) die rechtlichen Grundlagen.
Die tierärztliche Approbation muss nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens vor der Aufnahme einer tierärztlichen Tätigkeit beantragt werden. Erst diese Zulassung berechtigt zur Ausübung des tierärztlichen Berufs und zur Führung des Titels Tierarzt/ Tierärztin!
Voraussetzung (§ 4 Absatz 1 i.V.m. Absatz 1a Bundestierärtzeordnung)
Voraussetzung für die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist die tiermedizinische Approbation. Antragsteller müssen dazu nachweisen, dass
- sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ergibt,
- sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- über ein abgeschlossenes tiermedizinisches Hochschulstudium verfügen, das den Anforderungen des Artikels 38 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht (oder im Falle wesentlicher Abweichungen hierzu erfolgreich eine Kenntnisstandprüfung bestanden haben),
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen, die zuständige Behörde und die Antragstellung können nach Bundesland und Einzelfall variieren. In einigen Bundeländern existieren bereits Online Assistenten und Behörden Schnittstellen zur Beantragung der benötigten Dokumente.
Im Allgemeinen ergeben sich die benötigten Unterlagen aus den oben genannten Voraussetzungen.
Checkliste benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- ggf. Nachweis über Namensänderungen
- gültiger Identitätsnachweis
- ggf. Tabellarischer Kurzlebenslauf
- Aktuelles amtliches Führungszeugnis
- Erklärung, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren angängig ist
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung
- ggf. Sprachzeugnis (gefordertes Sprachlevel B2)
Ansprechpartner zuständige Behörden
Der Antrag auf Approbation ist an die zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem der letzte Teil der tierärztlichen Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Antragssteller, die Ihre Abschlussprüfung außerhalb des Bundesgebiets abgelegt haben, wenden sich an die zuständige Behörde, des Bundeslandes, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll.
Gebühren
Dauer
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